• Link zur Seite versenden
  • Ansicht zum Drucken öffnen
 

Startchance Bewegung 2026/2027

Mit dem Startchancen-Programm sollen Kinder und Jugendliche unabhängig von ihren persönlichen oder sozialen Voraussetzungen bessere Bildungschancen erhalten. Über einen Zeitraum von zehn Jahren werden hierfür bundesweit Schulen unterstützt, an denen ein besonderer Förderbedarf besteht.

Auch der Sport spielt dabei eine wichtige Rolle: Für die insgesamt 923 Startchancen-Schulen in Nordrhein-Westfalen stehen Fördermittel zur Verfügung, mit denen zusätzliche Bewegungs-, Spiel- und Sportangebote umgesetzt werden können. Ab sofort können auch für das Schuljahr 2026/27 entsprechende Förderanträge gestellt werden.

Welche Angebote können gefördert werden?

Gesucht werden Sport- und Bewegungsangebote, die über den regulären Schulunterricht hinausgehen und einen nachhaltigen Mehrwert für die Schülerinnen und Schüler schaffen. Förderfähig sind beispielsweise Maßnahmen,

  • die Kinder und Jugendliche dabei unterstützen, ihre Selbstregulation und sozialen Kompetenzen zu stärken,

  • durch die wichtige Alltags- und Sicherheitskompetenzen wie Schwimmen oder Radfahren vermittelt werden,

  • die den Zugang zu Sport- und Bewegungsangeboten im direkten Wohnumfeld erleichtern,

  • die Schülerinnen und Schüler langfristig für den Vereinssport begeistern und ihnen den Weg in einen Sportverein eröffnen oder

  • die Kinder und Jugendliche bei der Entwicklung und Erreichung persönlicher sportlicher Ziele begleiten.

Voraussetzung ist, dass ein Angebot mindestens zehn Einheiten mit jeweils 60 Minuten umfasst. Eine Durchführung über ein komplettes Schulhalbjahr oder sogar während des gesamten Schuljahres ist ausdrücklich erwünscht. Die Angebote sollten regelmäßig und möglichst wöchentlich stattfinden.

Wer kann einen Antrag stellen?

Die Förderung richtet sich an verschiedene Organisationen aus Nordrhein-Westfalen. Antragsberechtigt sind unter anderem:

  • Sportvereine

  • Stadt- und Gemeindesportverbände

  • Stadt- und Kreissportbünde

  • Sportfachverbände

  • freie Träger, beispielsweise aus der Kinder- und Jugendhilfe

Damit bietet das Programm insbesondere Sportvereinen und Sportorganisationen die Möglichkeit, gemeinsam mit Schulen neue Bewegungsangebote zu entwickeln und gleichzeitig Kinder und Jugendliche für den Vereinssport zu gewinnen.

50 Euro pro Kurseinheit

Die Förderung erfolgt über einen festen Zuschuss von 50 Euro je 60-minütiger Kurseinheit. Bei der Mindestlaufzeit von zehn Einheiten können somit bereits 500 Euro pro Maßnahme beantragt werden.

Bei einer längeren Laufzeit erhöht sich die Fördersumme entsprechend der Anzahl der durchgeführten Kurseinheiten.

Antragstellung laufend möglich

Interessierte Vereine und Organisationen können ihre Maßnahmen für das Schuljahr 2026/27 über das entsprechende Förderportal beantragen. Eine Antragstellung ist während des laufenden Schuljahres möglich.

Das Startchancen-Programm bietet damit eine gute Gelegenheit, gemeinsam mit Schulen zusätzliche Bewegungsräume zu schaffen, Kindern den Zugang zu Sport zu erleichtern und gleichzeitig die Verbindung zwischen Schule und Vereinssport nachhaltig zu stärken.

Weitere Informationen

Veröffentlichung

Mi, 30. September 2026

Bild zur Meldung

Weitere Meldungen